Wärmeschutz
Der
Wärmedämmung eines Gebäudes ist ganz
entscheidend
für die Betriebskosten, da die Energiekosten ansteigen. Ein
finanzieller Mehraufwand bei der
Erstellung eines Gebäudes kann sich sehr schnell amortisieren.
Auch bei einem bestehenden Gebäude können die
Betriebskosten
entscheidend gesenkt werden, wenn die Wärmedämmung
verbessert
wird. Bei entsprechender Planung und Ausführung von
energieeinsparenden Baumaßnamen besteht die Möglichkeit
einer Förderung durch die KfW-Bank über Zinsgünstige
Kredite oder Zuschüsse. Auch die Baubegleitung durch einen
Sachverständigen ist förderfähig.
Wenn eine Verbesserung der Energiebillanz eines Gebäudes
angestrebt wird, gibt es viele Möglichkeiten dies zu
erreichen.
Die Energieverluste können minimiert werden durch Austauch der
Fenster und Außentüren, durch Verbesserung der
Dämmung
der Gebäudehülle (Kellerdecke, Fassade, Dach), durch
Wärmerückgewinnungsmaßnahmen bei der
Lüftung. Die
Energienutzung kann optimiert werden durch Verbesserung der Heizung,
die Wahl des Energieträgers, die Einbeziehung von
Umweltwärme. Schließlich spielt auch die Aufteilung
des
Hauses eine nicht zu unterschätzende Rolle. Wenn das Haus
thermisch in unterschiedliche Zohnen getrennt werden kann, besteht die
Möglichkeit nur Teilbereiche zu beheizen.
Schließlich sind eine Reihe von ungewollten Nebeneffekten zu
beachten. Aus einem hochgedämmten luftdichten Haus
muß die
ständig entstehende Feuchtigkeit abtransportiert werden. Eine
stark
gedämmte Putzfassade wird von innen nicht beheitzt, hat daher
eine
niedrigere Oberflächentemperatur und neigt stärker zu
Verfärbungen durch Algenwachtum. Es sollte daher nie eine
einzelne
Maßnahme für sich betrachtet werden.
Wärmeschutznachweis
Energieberatung
Energiepass
Wärmeschutznachweis
Ein
Wärmeschutznachweis nach EnEV muß bei jedem Neubau
erstellt
werden. Er ist Teil der Bauvorlagen (Bauantragsunterlagen). Bei
Umbauten ist ein Wärmeschutznachweis immer dann
erforderlich, wenn größere Teile der
Gebäudehülle
verändert werden.
Ein
Wärmeschutznachweis nach dem
Energiebillanzverfahren eröffnet die Möglichkeit,
verschiedene Maßnahmen abzuwägen und eine besonders
wirtschaftliche Möglichkeit zu wählen. Beim
Bauteilverfahren
muß für jedes einzelne Baueil ein vorgegebener Wert
eingehalten werden. Dies führt unter Umständen zu
einem
erhöhten Kostenaufwand, da
unverhältnismäßge
Forderungen für ein Bauteil nicht an anderer Stelle
kompensiert
werden können.
Energieberatung, Vor-Ort-Beratung
Bei
einer Beratung zur sparsamen und rationellen Energieverwendung wird das
Gebäude in seiner Geometrie und seinen technischen Anlagen erfasst
und ausgewertet. Es werden Maßnahmen und Vorschläge zur
Energieeinparung in Form eines Beratungsberichts aufgezeigt. Der
Bericht enthält auch Hinweise in über die
Größenordnung der Investitionskosten der
vorgeschlagenen Maßnahmen sowie die zu erwarteten
eingesparten Energiekosten.
Bei Wohngebäuden deren Bauantrag vor 31.12.1994 gestellt wurde,
besteht die Möglichkeit einer Förderung der Beratung durch
das BAFA im Rahmen des Vor-Ort-Beratungsprogramms.
Energiepass
Ab dem 1. July 2008
muß bei allen
Neuvermietungen oder beim Verkauf von Immobilien eine Energieausweis
vorgelegt werden. Dieser gibt Auskunft über den Energiebedarf
eines Gebäudes.
Während eine
Übergangszeit besteht unter bestimmten
Umstände eine Wahlmöglichkeit zwischen einem
Verbauchsausweis und einem Bedarfsausweis.
Der kostengünstige
Verbrausausweis basiert auf den
tatsächlichen Verbrauchsdaten des letzten Nutzers. Nur bei
einem ähnlichen Nutzterverhalten hat er eine gewisse
Aussagekraft.
Der Bedarfsausweis errechnet
sich aus der Qualität der
Gebäudehülle, der verwendeten Heiz- und
Lüftungstechik und berücksichtigt interne Zugewinne.
Das Rechenverfahren ist für alle gleich und
ermöglicht einen objektiver Vergleich zwischen einzelnen
Gebäuden, vergleichbar den bei PKW angegebenen
Verbrauchswerten. Allerdings gilt hier wie dort, daß die
tatsächlichen Verbrauchswerte erheblich von der Berechnung
abweichen können.
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