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Wärmeschutz

Der Wärmedämmung eines Gebäudes ist ganz entscheidend für die Betriebskosten, da die Energiekosten ansteigen. Ein finanzieller Mehraufwand bei der Erstellung eines Gebäudes kann sich sehr schnell amortisieren. Auch bei einem bestehenden Gebäude können die Betriebskosten entscheidend gesenkt werden, wenn die Wärmedämmung verbessert wird. Bei entsprechender Planung und Ausführung von energieeinsparenden Baumaßnamen besteht die Möglichkeit einer Förderung durch die KfW-Bank über Zinsgünstige Kredite oder Zuschüsse. Auch die Baubegleitung durch einen Sachverständigen ist förderfähig.

Wenn eine Verbesserung der Energiebillanz eines Gebäudes angestrebt wird, gibt es viele Möglichkeiten dies zu erreichen. Die Energieverluste können minimiert werden durch Austauch der Fenster und Außentüren, durch Verbesserung der Dämmung der Gebäudehülle (Kellerdecke, Fassade, Dach), durch Wärmerückgewinnungsmaßnahmen bei der Lüftung. Die Energienutzung kann optimiert werden durch Verbesserung der Heizung, die Wahl des Energieträgers, die Einbeziehung von Umweltwärme. Schließlich spielt auch die Aufteilung des Hauses eine nicht zu unterschätzende Rolle. Wenn das Haus thermisch in unterschiedliche Zohnen getrennt werden kann, besteht die Möglichkeit nur Teilbereiche zu beheizen.

Schließlich sind eine Reihe von ungewollten Nebeneffekten zu beachten. Aus einem hochgedämmten luftdichten Haus muß die ständig entstehende Feuchtigkeit abtransportiert werden. Eine stark gedämmte Putzfassade wird von innen nicht beheitzt, hat daher eine niedrigere Oberflächentemperatur und neigt stärker zu Verfärbungen durch Algenwachtum. Es sollte daher nie eine einzelne Maßnahme für sich betrachtet werden.

Wärmeschutznachweis

Energieberatung

Energiepass


Wärmeschutznachweis

Ein Wärmeschutznachweis nach EnEV muß bei jedem Neubau erstellt werden. Er ist Teil der Bauvorlagen (Bauantragsunterlagen). Bei Umbauten ist ein Wärmeschutznachweis immer dann erforderlich, wenn größere Teile der Gebäudehülle verändert werden.

Ein Wärmeschutznachweis nach dem Energiebillanzverfahren eröffnet die Möglichkeit, verschiedene Maßnahmen abzuwägen und eine besonders wirtschaftliche Möglichkeit zu wählen. Beim Bauteilverfahren muß für jedes einzelne Baueil ein vorgegebener Wert eingehalten werden. Dies führt unter Umständen zu einem erhöhten Kostenaufwand, da unverhältnismäßge Forderungen für ein Bauteil nicht an anderer Stelle kompensiert werden können.

Energieberatung, Vor-Ort-Beratung

Bei einer Beratung zur sparsamen und rationellen Energieverwendung wird das Gebäude in seiner Geometrie und seinen technischen Anlagen erfasst und ausgewertet. Es werden Maßnahmen und Vorschläge zur Energieeinparung in Form eines Beratungsberichts aufgezeigt. Der Bericht enthält auch Hinweise in über die Größenordnung der Investitionskosten der vorgeschlagenen Maßnahmen sowie die zu erwarteten eingesparten Energiekosten.

Bei Wohngebäuden deren Bauantrag vor 31.12.1994 gestellt wurde, besteht die Möglichkeit einer Förderung der Beratung durch das BAFA im Rahmen des Vor-Ort-Beratungsprogramms.

Energiepass

Ab dem 1. July 2008 muß bei allen Neuvermietungen oder beim Verkauf von Immobilien eine Energieausweis vorgelegt werden. Dieser gibt Auskunft über den Energiebedarf eines Gebäudes.

Während eine Übergangszeit besteht unter bestimmten Umstände eine Wahlmöglichkeit zwischen einem Verbauchsausweis und einem Bedarfsausweis.

Der kostengünstige Verbrausausweis basiert auf den tatsächlichen Verbrauchsdaten des letzten Nutzers. Nur bei einem ähnlichen Nutzterverhalten hat er eine gewisse Aussagekraft.

Der Bedarfsausweis errechnet sich aus der Qualität der Gebäudehülle, der verwendeten Heiz- und Lüftungstechik und berücksichtigt interne Zugewinne. Das Rechenverfahren ist für alle gleich und ermöglicht einen objektiver Vergleich zwischen einzelnen Gebäuden, vergleichbar den bei PKW angegebenen Verbrauchswerten. Allerdings gilt hier wie dort, daß die tatsächlichen Verbrauchswerte erheblich von der Berechnung abweichen können.